FÖRDERUNGEN
Sparen Sie Kosten mit staatlichen Förderungen.
Die Bundesregierung fördert sämtliche Einzelmaßnahmen an Gebäuden, welche zu einer Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Hierzu zählen z. B. Dämmung der Außenwände oder des Daches, Erneuerung von Vorhangfassaden, Optimierung von Heizungsanlagen oder den Kauf einer Photovoltaikanlage.
Förderrichtlinien 2024 im Überblick
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäuden, z.B. Dach-, oder Fassadendämmung, effiziente Smart Home Komponenten, oder Heizungstausch
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss für den Heizungstausch liegt bei selbstgenutzten Immobilien je nach eigenem Jahreseinkommen und Effizienz der neuen Anlage zwischen 30 % und 70 %. Für alle anderen Maßnahmen liegt der Zuschuss bei 15%, bzw. bei 20 % mit einer individuellen Energieberatung (Sanierungsfahrplan)
Wer kann die Förderung beantragen?
Jede/r Wohneigentümer/in in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erfolgen
Bekommt man die Förderung rückwirkend?
Nein, es darf bis zur Bestätigung der Förderung mit der Umsetzung nicht begonnen werden.
In welchem Zeitraum gibt es die Förderung?
Anträge können bis zum Ende der Fördermittel gestellt werden. Für den Bundeshaushalt 2024 wurde ein Fördertopf in Höhe von 16 Mrd. Euro beschlossen
Gibt es eine Obergrenze bei der Förderung?
Jede/r Wohneigentümer/in in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erfolgen
70 % Förderung - gibt es diese wirklich?
Ja, es gibt z.B. beim Heizungstausch in selbstgenutztem Wohneigentum, mit einem Einkommen unter 40.000 EUR pro Jahr einen Zuschuss von 70 % vom Staat. Der geringste Förderzuschuss liegt bei 15 %
Woher kommen die Fördermittel?
Die Mittel für das sogenannte Programm „Förderungen für effiziente Maßnahmen (BEG)“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bereitgestell
Wer kann die Förderung beantragen?
Jede/r Wohneigentümer/in in Deutschland. Die Antragstellung muss jedoch über einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erfolgen
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